Lehrabschluss

von Tiroler Bildungswegweiser
13. April 2021

Lehrabschlussprüfung

Nach Wahl des Antragsstellers/der Antragsstellerin hat die nach dem Arbeitsort oder dem Wohnort örtlich zuständige Lehrlingsstelle ausnahmsweise eine/n Prüfungswerber/in auch ohne Nachweis der Zurücklegung einer Lehrzeit zur Lehrabschlussprüfung zuzulassen,

  • wenn diese/r das 18. Lebensjahr vollendet hat und glaubhaft macht, dass er/sie auf eine andere Weise die im betreffenden Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse, beispielsweise durch eine entsprechend lange und einschlägige Anlerntätigkeit oder sonstige praktische Tätigkeit oder durch den Besuch entsprechender Kursveranstaltungen erworben hat;
    oder

  • wenn diese/r die Zurücklegung von mindestens der Hälfte der für den Lehrberuf festgesetzten Lehrzeit, allenfalls unter Berücksichtigung eines Lehrzeitersatzes, nachweist und für ihn/sie keine Möglichkeit besteht, einen Lehrvertrag für die auf die im Lehrberuf festgesetzte Dauer der Lehrzeit fehlende Zeit abzuschließen.

Der von der Lehrlingsstelle festzusetzende Prüfungstermin darf nicht vor dem Zeitpunkt liegen, zu dem der/die Prüfungswerber/in unter der Annahme eines mit 1. Juli des Jahres, in dem er/sie die Schulpflicht beendet hat, begonnenen Lehrverhältnisses frühestens die Prüfung hätte ablegen dürfen. Sofern die Lehrlingsstelle eine dem Antrag des Prüfungswerbers/der Prüfungswerberin nicht stattgebende Entscheidung beabsichtigt, ist die Kammer für Arbeiter und Angestellte anzuhören. Der Kammer für Arbeiter und Angestellte ist eine Ausfertigung des Bescheides zu übermitteln.
Personen, die die im betreffenden Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse oder einen Teil davon im Wege von Maßnahmen zu ihrer Rehabilitation erworben haben, sind ohne Rücksicht auf das oben angeführte Mindestalter bei Vorliegen der in dieser Bestimmung sonst geforderten Voraussetzung zur Lehrabschlussprüfung zuzulassen.

Ansuchen sind an die zuständige Bezirkshauptmannschaft (Stadtmagistrat) zu richten.

Auskünfte über Vorbereitungskurse

BFI Tirol Bildungs GmbH
6020 Innsbruck, Ing.-Etzel-Straße 7
Tel. (0512) 59 660
E-Mail: info [at] bfi-tirol [dot] at

Wirtschaftsförderungsinstitut
6020 Innsbruck, Egger-Lienz-Straße 116
Tel. 05 90905-7000
E-Mail: info [at] wktirol [dot] at

Berufs-Informations-Zentrum der Wirtschaftskammer Tirol - BIZ
6020 Innsbruck, Egger-Lienz-Straße 116
Tel. 05 90905-7244
E-Mail: bildungsconsulting [at] wktirol [dot] at

Adresse

Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Tirol
6021 Innsbruck, Egger-Lienz-Straße 118
Tel. 05 90905-7301

 

Stand: August 2011 / Mai 2019 / Februar 2020