Bundesheer

von Tiroler Bildungswegweiser
13. April 2021

Berufs- & Bildungschancen beim Bundesheer

Das Bundesheer braucht Kaderpersonal. Dazu benötigt es Wehrpflichtige im Ausbildungsdienst, die bereit sind, Führungsaufgaben zu übernehmen und freiwillig einen längeren Wehrdienst leisten.

Der Offizier

Die Ausbildung zum Offizier beginnt mit der Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung. Während dieser Ausbildung kann sich der Teilnehmer für die Laufbahn als Berufsoffizier oder Offizier in der Miliz entscheiden. Die Ausbildung der Berufsoffiziere erfolgt im Rahmen des Fachhochschulstudienganges "Militärische Führung" an der Theresianischen Militärakademie in Wr. Neustadt.
Voraussetzungen:
 Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung oder Berufspraxis mit Zusatzprüfung; Unbescholtenheit, österreichische Staatsbürgerschaft; für Berufsoffiziersanwärter ist das Höchstalter 29 Jahre im Jahr der Aufnahmeprüfung.

Der Unteroffizier

Der Unteroffizier übt seine Tätigkeit nach erfolgreicher Grundausbildung sowie nach der Ein- und Weiterschulung in der jeweiligen Funktion aus. Berufsunteroffiziere werden für die Dauer einer bestimmten Zeitverpflichtung (Militärperson auf Zeit) zu einer solchen Tätigkeit herangezogen oder als Militärperson in den Bundesdienst übernommen.
Voraussetzungen: Abgeleisteter Grundwehrdienst, volle geistige und körperliche Eignung, positive Zulassungsprüfung mit psychologischer Eignungsfeststellung.
Allen Berufsunteroffizieren bieten sich in vielen Bereichen eine ständige, hoch- qualifizierte Fort- und Weiterbildung zum Spezialisten, Trainer für Führungsverhalten, Bergführer, Schilehrer, EDV-Systembetreuer usw.

Voraussetzungen, um Militärperson auf Zeit zu werden: Nachweis einer Dienstzeit von einem Jahr (bestehend aus dem Ausbildungsdienst in der Dauer von 12 Monaten oder dem Grundwehrdienst und den auf ein Jahr fehlenden Monaten als Zeitsoldat), militärische und persönliche Eignung, ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft und Verantwortungsgefühl.

Berufsförderung

Jede Militärperson auf Zeit hat Anspruch auf eine kostenlose Berufsförderung nach dem "Militärberufsförderungsgesetz". Unter Berufsförderung sind alle Maßnahmen zu sehen, die geeignet sind, die berufliche Wiedereingliederung in das zivile Erwerbsleben nach dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis zu gewährleisten. Das Ausmaß beträgt je nach Dauer des Dienstverhältnisses 10 Monate bis zwei Jahre. Die Kosten trägt der Bund. Darüber hinaus erhält der Betroffene 75 % des letzten Bezuges als Militärperson auf Zeit zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes.

Auskünfte

Militärkommando Tirol
6020 Innsbruck, General-Eccher-Straße 2
Tel. 050201-6041002
E-Mail: milkdot [dot] fgg5 [at] bmlv [dot] gv [dot] at

Stand: Juli 2009